Seit dem Inkrafttreten der Karlsruher Übereinkommens (23. Januar 1996) wurden mehrere grenzüberschreitende örtliche Zweckverbände (GÖZ) im Département gegründet.
Anlässlich des 40. Jubiläums des Elysee-Vertrages (22. Januar 2003) wurde das Konzept der Eurodistrikte ins Leben gerufen.
Das Gesetz vom 13. August 2004 zu den lokalen Freiheiten und Verantwortlichkeiten schuf die rechtliche Grundlage für den europäischen Distrikt.
Zum heutigen Zeitpunkt zählen wir mehrere Einrichtungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit :